Ausbildung
Ab dem Jahre 2006 wird der Rettungssanitäter ein vom Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) anerkannter Beruf. Die Ausbildung wird als höhere Fachausbildung in der Tertiärstufe angeboten. Als Grundvoraussetzung ist damit der Abschluss als Fachangestellte Gesundheit (FAGE) oder ein anderer vom BBT anerkannter Beruf mit Diplomabschluss notwendig. Die Durchlässigkeit innerhalb der Tertiärstufe ist noch nicht geklärt, sodass keine Aussage über die Ausbildungsdauer für Diplomanden der Pflegefachberufe gemacht werden kann.
Der Rettungsdienst stellt ein beschränkte Anzahl von Lehrstellen für den praktischen Teil der Ausbildung zur Verfügung. Alle Rettungssanitäter in Ausbildung haben eine Bezugsperson, welche den Grossteil der Einsätze begleitet. Gemeinsam mit dem Leiter Instruktion werden Standortgespräche und Ziele festgelegt.