Ausbildung
Alle vital gefährdeten Patienten sollen ab Notfallort von speziell weitergebildeten,
besonders ausgerüsteten und in ein Alarmsystem eingebundenen Ärzten
und Ärztinnen zusammen mit Rettungssanitätern/innen versorgt werden. Das Fähigkeitsprogramm Notarzt SGNOR regelt diese Weiterbildung.
Zweimal jährlich werden dazu 4-tägige Grundkurse für die Ausbildung zum Notarzt / zur Notärztin angeboten.