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Häufig gestellte Fragen zu Rettungseinsätzen

Ob mit lauten Sirenen oder blitzendem Blaulicht, im Eiltempo oder im Normalverkehr unterwegs, wir fallen auf. Die leuchtenden Farben der Fahrzeuge und der Berufskleidung sind unser Markenzeichen. Auch wenn wir kaum zu überhören und übersehen sind, wissen viele Leute nicht, was wir genau tun. Rettungssanitäter kommen auch in vielen TV-Serien zum Einsatz. Diese Ausschnitte entsprechen jedoch häufig nicht der Realität.

Häufig gestellte Fragen sind nachfolgend aufgeführt und beantwortet:
Selbstverständlich sind bei sämtlichen Personenbezeichnungen beiderlei Geschlechter angesprochen, auch wenn die gebräuchliche Form verwendet wird.

Weshalb kommen an den Einsatzort manchmal zwei Fahrzeuge, obwohl nur eine Person verletzt ist?
Unsere Rettungswagen sind in der Regel mit zwei Rettungssanitäter besetzt. Bei möglichen oder bestehenden lebensbedrohlichen Situationen wird zusätzlich ein Notarzt benötigt, welcher unverzüglich oder nach der Situationsbeurteilung vor Ort aufgeboten wird. Dieser wird durch einen weiteren Rettungssanitäter in unserem Notarzteinsatzfahrzeug an Ort des Geschehens gebracht.

Ist immer ein Arzt beim Rettungseinsatz dabei?
Nein.
Der Notarzt wird dann aufgeboten, wenn beim Patienten eine lebensbedrohliche Situation besteht oder die Entwicklung zu einer solchen vermutet wird.
Statistisch gesehen wird der Notarzt bei jedem siebten Einsatz aufgeboten.

Wovon ist es abhängig, wie lange der Rettungsdienst vor Ort ist?
Die Einsatzdauer ist von vielen Faktoren abhängig. Weil nicht jeder Einsatz ist ein zeitkritischer Notfall ist, nehmen wir uns gerne die gebotene Zeit, um den Patienten angepasst zu behandeln und zu transportieren.
Unter anderem benötigen wir Zeit für die Schmerztherapie, die schonende Bergung aus misslichen Lagen unter Berücksichtigung der Verletzung(en) oder ein beratendes Gespräch für die Planung des weiteren Vorgehens.
Manchmal muss es aber auch schnell gehen, da die Schwere der Verletzung / Krankheit des Patienten unmittelbar das Leben bedroht. Ausführliche Gespräche mit Angehörigen müssen in solchen Akutsituationen auf einen späteren Zeitpunkt im Spital verschoben werden.

Wer entscheidet, wann mit Sondersignalen (Martinshorn und Blaulicht) gefahren wird?
Bei der Hinfahrt zum Einsatzort entscheidet der Disponent des Sanitätsnotrufes 144 anhand der beantworteten Fragen des Anrufers, ob die Rettungswagen mit Sondersignalen fahren oder nicht.
Bei der Rückfahrt in die Klinik entscheidet der Notarzt oder der betreuende Rettungssanitäter, ob ein Transport mit einem Sondersignal notwendig ist.
Ein Transport mit Sondersignalen kann für den Patienten ein Stressfaktor sein. Darum wird genau abgewogen, ob das Sondersignal wirklich nötig ist. Zudem wird die Fahrweise immer der Situation angepasst. Darum kann es gut sein, dass unsere Rettungswagen trotz Sondersignalen in gemässigtem Tempo in Richtung Spital unterwegs sind.

Wann kann ich den Notruf 144 anrufen und was werde ich dort gefragt?
Der Sanitätsnotruf 144 steht für alle medizinischen Notfälle bereit. Der Disponent wird Ihr Anliegen mit Ihnen abklären und die zur Situation passenden Massnahmen einleiten. Nicht bei jedem Notfall ist ein Rettungswagen notwendig. In vielen Fällen kann Ihnen Ihr Hausarzt oder seine Vertretung weiter helfen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Internet-Seite:
http://www.rdkssg.ch/sanitatsnotruf

Wieso fahren die Rettungsfahrzeuge auch bei geringem Verkehrsaufkommen mit eingeschaltetem Martinshorn?
Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass bei meistens kurzen Distanzen zum Notfallort nicht die höhere Geschwindigkeit beim Fahren massgeben ist wie schnell wir am Einsatzort sind. Die meiste Zeit sparen wir ein, wenn wir nicht an Ampeln und im zähfliessenden Verkehr aufgehalten werden.
Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass wir trotz roter Ampel (oder trotz Ihrer grünen Ampel) gut zu erkennen sind – und dies auch nachts wenn die meisten Menschen schlafen und nicht von einer Sirene geweckt werden wollen.
Da wir uns im Strassenverkehr bewegen, unterliegen wir auch deren Gesetz. Dieses besagt, dass wir unseren Vortritt nur dann geltend machen dürfen, wenn Blaulicht
und Martinshorn eingeschaltet sind. Wenn der Rettungswagen mit Blaulicht aber ohne Martinshorn fährt, ist der Fahrer im Falle einer Kollision rechtlich nicht abgesichert.


Transportiert der Rettungsdienst auch verstorbene Personen?
Nein. Sollte der Patient während des Einsatzes versterben oder bereits vor unserem Eintreffen verstorben sein, kümmert sich in der Regel der Hausarzt oder seine Vertretung und später das lokale Bestattungsunternehmen um den Verstorbenen und die Angehörigen.
Bei unklaren Todesfällen werden ausserdem die Polizei sowie das Institut für Rechtsmedizin (IRM) hinzugezogen.
Natürlich stehen wir den Angehörigen und Betroffenen in den ersten Momenten betreuend zur Seite und können auch professionelle Seelsorger hinzuziehen.


Muss die Person die den Sanitätsnotruf 144 alarmiert hat auch die entstandenen Kosten bezahlen?
Nein. Die Rechnung für die entstandenen Kosten erhält der Patient, da er von uns Leistungen erhalten hat.
Der Patient kann die Rechnung dann an seine Krankenversicherung weiterreichen.
Mit der obligatorischen Grundversicherung wird ein Teil der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag vergütet.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über mögliche Zusatzversicherungen zur erweiterten Deckung der Kosten.






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